Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.